Zeltlager: Rechtliche Hinweise
Mir ist bekannt, dass die Lagerleitung nicht haftbar gemacht werden kann für Schäden oder Unfälle, die durch Nichtbefolgen der Anweisungen der Aufsichtspersonen durch mein Kind entstehen.
Sollte ein dringender ärztlicher Eingriff nötig sein und ich telefonisch nicht erreichbar bin, so gilt dies für den behandelnden Arzt als Einwilligung, die erforderlichen Maßnahmen einzuleiten.
Ebenfalls bin ich damit einverstanden, dass mein Kind bei grobem Fehlverhalten unverzüglich das Zeltlager verlassen muss.
Für die Abholung bin ich verantwortlich.